Verfahrensbeistandschaft in Kindschaftssachen

Verfahrensbeistand – die Stimme des Kindes im Verfahren

Bestellt nach §158 FamFG: Kindgerechte Interessenvertretung, Ermittlung des Kindeswillens und Begleitung im familiengerichtlichen Verfahren.

Wann ist das sinnvoll?

  • Sorgerechts‑ oder Umgangsstreitigkeiten

  • Gerichtliche Verfahren mit Kindesbeteiligung

  • Bedarf an unabhängiger Interessenvertretung des Kindes

  • Schutz des Kindeswohls in Konfliktsituationen



Leistungsumfang:

  • Altersgerechte Gespräche mit dem Kind; Ermittlung des Kindeswillens

  • Berichterstattung an das Gericht; Teilnahme an Terminen

  • Vermittlung, Schutz‑ und Stabilisierungsempfehlungen

 

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Ablauf :

Kontaktaufnahme

Gespräche & Dokumentation

Bericht & Begleitung im Verfahren

FAQ - häufige Fragen:

Das Familiengericht bestellt den Verfahrensbeistand.

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Schubertstrasse 10

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