Verfahrensbeistandschaft in Kindschaftssachen
Verfahrensbeistand – die Stimme des Kindes im Verfahren
Bestellt nach §158 FamFG: Kindgerechte Interessenvertretung, Ermittlung des Kindeswillens und Begleitung im familiengerichtlichen Verfahren.
Wann ist das sinnvoll?
- Sorgerechts‑ oder Umgangsstreitigkeiten
- Gerichtliche Verfahren mit Kindesbeteiligung
- Bedarf an unabhängiger Interessenvertretung des Kindes
- Schutz des Kindeswohls in Konfliktsituationen
Leistungsumfang:
- Altersgerechte Gespräche mit dem Kind; Ermittlung des Kindeswillens
- Berichterstattung an das Gericht; Teilnahme an Terminen
- Vermittlung, Schutz‑ und Stabilisierungsempfehlungen
Ablauf :
Kontaktaufnahme
Gespräche & Dokumentation
Bericht & Begleitung im Verfahren
FAQ - häufige Fragen:
Das Familiengericht bestellt den Verfahrensbeistand.
